Onlineberatung
Wann ist die Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN zu bevorzugen?
Welche Kosten entstehen bei der Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN?
Welche Fälle sind für die Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN nicht geeignet?
Wie ist die Zahlungsweise bei der Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN?
Haben die Ratsuchenden ein Widerrufsrecht?
Hinweis hinsichtlich der Vertraulichkeit von Daten
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Onlineberatung
Wann ist die Onlineberatung der Kanzlei
BÜMLEIN zu bevorzugen?
Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie eine Auskunft
oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt wünschen, ohne einen Termin machen
zu müssen, bei dem Sie persönlich erscheinen sollten.
Sie können uns Ihr Problem per
Email schildern. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir ermitteln, ob die
aufgeworfene Frage überhaupt im Rahmen einer Erstberatung beantwortet werden
kann und wir teilen Ihnen mit, ob und zu welchem Honorar (höchstens jedoch EURO
58,-) wir die Beantwortung Ihrer Fragen im Rahmen der Onlineberatung übernehmen
können.
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Onlineberatung
Welche Kosten entstehen bei der Onlineberatung
der Kanzlei BÜMLEIN?
Die Kosten für eine Onlineberatung (Erstberatung)
betragen grundsätzlich Euro 58,- inkl. MwSt.
In einfach gelagerten Fällen wird- entsprechend
der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)- ein geringeres Honorar in Höhe
von mindestens 29 Euro inkl. Mist fällig. Soweit unter Zugrundelegung der BRAGO
(Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte) sich ein gesetzliches Honorar von
weniger als 58 EUR ergibt, rechnen wir also den niedrigeren Gebührensatz ab.
Ist Ihre Anfrage für die Onlineberatung geeignet,
erhalten Sie eine Bestätigungs-Email der Kanzlei BÜMLEIN mit der Aufforderung
die Gebühren für die Onlineberatung auf das Konto der Kanzlei BÜMLEIN- die Kontonummer
wird Ihnen ebenfalls dann mitgeteilt- zu überweisen.
Welche Fälle sind für die Onlineberatung der
Kanzlei BÜMLEIN nicht geeignet?
Sollten wir eine Erstberatung zu 58, - EUR
ablehnen müssen, z. B. weil sich der Fall für eine "Ferndiagnose"
nicht eignet oder aber der Umfang und der Schwierigkeitsgrad der Fragestellung
eine Beantwortung zu diesen Konditionen entgegenstehen, fallen zunächst keine
Kosten für Sie an.
Ist eine umfangreiche Beratung und insbesondere
die Übersendung und Prüfung von Unterlagen unumgänglich, prüfen wir zunächst,
zu welchen Gebühren wir beratend tätig werden können und teilen Ihnen dies per
Email mit. Die maximale Gebühren für eine Erstberatung betragen nach der der
Gebührenordnung für Rechtsanwälte 180 € zzgl. 16 % Mehrwertsteuer. Sie können
dann entscheiden, ob Sie eine Beratung zu den von uns vorgeschlagenen Gebühren
oder - wenn erforderlich- eine Vertretung durch unsere Kanzlei wünschen.
Sollen wir das Mandat übertragen bekommen, d. h.
soll die Bearbeitung des Mandates über eine reine Stellungnahme zu einer
bestimmten Rechtsfrage hinausgehen und beispielsweise Korrespondenz mit Dritten
oder gerichtliches Tätigwerden umfassen, richtet sich die Vergütung stets nach
der individuellen Mandatsvereinbarung oder nach der Gebührenordnung für
Rechtsanwälte.
Wie ist die Zahlungsweise bei der
Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN?
Da das Internet eine völlig anonyme Kommunikation
möglich macht, müssen wir Sie um Verständnis bitten, dass ein Beratungsvertrag
erst zustande kommt, sobald der Eingang der in unserer Bestätigungs-Email
geforderten Erstberatungsgebühr auf unser Konto festgestellt worden ist. Wenn
Sie uns ein Mandat erteilen, werden etwaige Gebühren für die Onlineberatung auf
später entstehende Gebühren angerechnet
Ratsuchende mit Rechtsschutzversicherung können
uns die Daten mitteilen, damit eine Deckungszusage eingeholt werden kann. Erst
nach Eingang der Deckungszusage kann die Beratung bzw. die Vertretung in der
Angelegenheit erfolgen.
Haben die Ratsuchenden ein Widerrufsrecht?
Der über das Internet geschlossene
Geschäftsbesorgungsvertrag fällt unter den Dienstleistungsvertrag im Sinne der §
312b BGB. Sie haben grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Das
Widerrufsrecht erlischt, § 361a BGB, wenn der Verbraucher die Ausführung
veranlasst. Daher wird ausdrücklich gebeten, stets anzugeben, ob der
Auftrag/ die Anfrage vor dem Ablauf der zweiwöchigen Frist bearbeitet werden
soll.
Enthält die Auftrags-Email keine Angaben darüber
müssen wir davon ausgehen, dass die Zwei- Wochen- Frist abgewartet werden soll.
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Onlineberatung
Hinweis:
Unverschlüsselte E-Mails können
an vielen Stellen von Unbefugten eingesehen werden. Wir können daher keine
Gewähr für die Vertraulichkeit der auf normalem Wege übermittelten Daten geben.
Dies gilt für die Benutzung unserer Online-Beratung, bei der die Daten
unverschlüsselt übermittelt werden.
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Onlineberatung
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Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage unbedingt an, ob Ihr Auftrag sofort erfüllt oder die Widerrufsfrist von zwei Wochen abgewartet werden soll. Im Zweifel gehen wir davon aus, dass die Zwei-Wochen-Frist abgewartet werden soll. |