Schengenvisum

   1.   Was ist ein Schengenvisum (Besuchs-, Touristen- oder Geschäftsvisum?

 

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1.        Was ist ein Schengenvisum?

 

Ein sog. Schengenvisum ermöglicht die Einreise in alle Länder, die dem Schengener Abkommen  (SDÜ) beigetreten sind. Dies sind zur Zeit:
 

lfd. Nummer

Land

Beitritt (Unterzeichnung)

Inkraftsetzen des SDÜ

1

Belgien

14. Juni 1985 / 19. Juni 1990

26. März 1995

2

Deutschland

14. Juni 1985 / 19. Juni 1990

26. März 1995

3

Frankreich

14. Juni 1985 / 19. Juni 1990

26. März 1995

4

Luxemburg

14. Juni 1985 / 19. Juni 1990

26. März 1995

5

Niederlande

14. Juni 1985 / 19. Juni 1990

26. März 1995

6

Spanien

25. Juni 1991

26. März 1995

7

Portugal

25. Juni 1991

26. März 1995

8

Italien

27. November 1990

26. Oktober 1997

9

Österreich

28. April 1995

1. Dezember 1997

10

Griechenland

6. November 1992

offiziell: 8. Dezember 1997
de facto: 26. März 2001

11

Dänemark

19. Dezember 1996

25. März 2001

12

Island

19. Dezember 1996

25. März 2001

13

Norwegen

19. Dezember 1996

25. März 2001

14

Finnland

19. Dezember 1996

25. März 2001

15

Schweden

 

 

 

 

2. Wo muss ein Schengenvisum beantragt werden?

·         Wenn kein Schengener Staat als Hauptreiseziel bestimmt werden kann, so ist die Auslandsvertretung zuständig, über dessen Aussengrenzen in das Gebiet der Schengener Staaten eingereist werden soll (erste Einreise).

      Achtung:

Die Einreisebehörden an den Aussengrenzen des Gebietes der Schengener Staaten überprüfen die Einhaltung o.a. Regelungen und haben das Recht, die Einreise zu verweigern, wenn ein Schengenvisum nicht von der Auslandsvertretung des dafür zuständigen Staates erteilt wurde.

 

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3.  Welche Dauer hat ein Schengenvisum?

Das sog. "Schengen-Visum" ist sechs Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb dieses Zeitraumes. Von dem Zeitpunkt der ersten Einreise an gilt eine Wartefrist von 6 Monaten für die Beantragung eines weiteren Schengenvisums.

 Es berechtigt nur zu Besuchs-; Touristen- oder Geschäftsreisen.

 

4.  Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung vorgelegt werden?

    Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

    1- 2 Passfotos

    Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung 

    Bestätigung über einen Rückflug innerhalb von 90 Tagen (nicht drei Monate)

    Verpflichtungserklärung eines deutschen Staatsbürgers oder einer in Deutschland lebenden Person. Die Unterschrift ist bei der Ausländerbehörde in Deutschland oder bei der Auslandsvertretung Deutschlands zu beglaubigen. Einkommensnachweise sind vorzulegen. 

 

In der Regel sind auch Kopien aller Unterlagen vorzulegen.

 

Beachten Sie:

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 5. Verfahren bei Ablehnung des Schnegenvisum

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6.       Nützliche Links zum Schengenvisum

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