Wann ist die Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN zu bevorzugen?

Welche Kosten entstehen bei der Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN?

Welche Fälle sind für die Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN nicht geeignet?

Wie ist die Zahlungsweise bei der Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN?

Haben die Ratsuchenden ein Widerrufsrecht?

Hinweis hinsichtlich der Vertraulichkeit von Daten

Wann ist die Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN zu bevorzugen?

Nutzen Sie diesen Service, wenn Sie eine Auskunft oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt wünschen, ohne einen Termin machen zu müssen, bei dem Sie persönlich erscheinen sollten.

Sie können uns Ihr Problem per Email schildern. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir ermitteln, ob die aufgeworfene Frage überhaupt im Rahmen einer Erstberatung beantwortet werden kann und wir teilen Ihnen mit, ob und zu welchem Honorar (höchstens jedoch EURO 58,-) wir die Beantwortung Ihrer Fragen im Rahmen der Onlineberatung übernehmen können.

 

 

Welche Kosten entstehen bei der Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN?

Die Kosten für eine Onlineberatung (Erstberatung) betragen grundsätzlich Euro 58,- inkl. MwSt.

In einfach gelagerten Fällen wird- entsprechend der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)- ein geringeres Honorar in Höhe von mindestens 29 Euro inkl. Mist fällig. Soweit unter Zugrundelegung der BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte) sich ein gesetzliches Honorar von weniger als 58 EUR ergibt, rechnen wir also den niedrigeren Gebührensatz ab.

Ist Ihre Anfrage für die Onlineberatung geeignet, erhalten Sie eine Bestätigungs-Email der Kanzlei BÜMLEIN mit der Aufforderung die Gebühren für die Onlineberatung auf das Konto der Kanzlei BÜMLEIN- die Kontonummer wird Ihnen ebenfalls dann mitgeteilt- zu überweisen.

 

 

Welche Fälle sind für die Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN nicht geeignet?

Sollten wir eine Erstberatung zu 58, - EUR ablehnen müssen, z. B. weil sich der Fall für eine "Ferndiagnose" nicht eignet oder aber der Umfang und der Schwierigkeitsgrad der Fragestellung eine Beantwortung zu diesen Konditionen entgegenstehen, fallen zunächst keine Kosten für Sie an.

Ist eine umfangreiche Beratung und insbesondere die Übersendung und Prüfung von Unterlagen unumgänglich, prüfen wir zunächst, zu welchen Gebühren wir beratend tätig werden können und teilen Ihnen dies per Email mit. Die maximale Gebühren für eine Erstberatung betragen nach der der Gebührenordnung für Rechtsanwälte 180 € zzgl. 16 % Mehrwertsteuer. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Beratung zu den von uns vorgeschlagenen Gebühren oder - wenn erforderlich- eine Vertretung durch unsere Kanzlei wünschen.

Sollen wir das Mandat übertragen bekommen, d. h. soll die Bearbeitung des Mandates über eine reine Stellungnahme zu einer bestimmten Rechtsfrage hinausgehen und beispielsweise Korrespondenz mit Dritten oder gerichtliches Tätigwerden umfassen, richtet sich die Vergütung stets nach der individuellen  Mandatsvereinbarung oder nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.

 

 

Wie ist die Zahlungsweise bei der Onlineberatung der Kanzlei BÜMLEIN?

Da das Internet eine völlig anonyme Kommunikation möglich macht, müssen wir Sie um Verständnis bitten, dass ein Beratungsvertrag erst zustande kommt, sobald der Eingang der in unserer Bestätigungs-Email geforderten Erstberatungsgebühr auf unser Konto festgestellt worden ist. Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, werden etwaige Gebühren für die Onlineberatung auf später entstehende Gebühren angerechnet
 

Ratsuchende mit Rechtsschutzversicherung können uns die Daten mitteilen, damit eine Deckungszusage eingeholt werden kann. Erst nach Eingang der Deckungszusage kann die Beratung bzw. die Vertretung in der Angelegenheit erfolgen.

 

 

Haben die Ratsuchenden ein Widerrufsrecht?

Der über das Internet geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag fällt unter den Dienstleistungsvertrag im Sinne der § 312b BGB. Sie haben grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt, § 361a BGB, wenn der Verbraucher die Ausführung veranlasst. Daher wird ausdrücklich gebeten, stets anzugeben, ob der Auftrag/ die Anfrage vor dem Ablauf der zweiwöchigen Frist bearbeitet werden soll.

Enthält die Auftrags-Email keine Angaben darüber müssen wir davon ausgehen, dass die Zwei- Wochen- Frist abgewartet werden soll.

 

Hinweis:

Unverschlüsselte E-Mails können an vielen Stellen von Unbefugten eingesehen werden. Wir können daher keine Gewähr für die Vertraulichkeit der auf normalem Wege übermittelten Daten geben. Dies gilt für die Benutzung unserer Online-Beratung, bei der die Daten unverschlüsselt übermittelt werden.