Sofortberatung
am Telefon 09001 181888
(jeder Anruf EUR 1,99 / Min)
Durch die Sofortberatung haben Sie die Möglichkeit
telefonisch über Ihr Anliegen mit einem der Rechtsanwälte der Kanzlei Bümlein
zu sprechen. Für eine Gesprächsminute zahlen Sie 1,99 €. Der Gesamtbetrag
wird dann bequem über Ihre Telefonrechnung beglichen. Weitere Kosten
entstehen Ihnen nicht. So können Sie selbst steuern, wie viel die Beratung
kosten soll.
Im Vergleich zu einer persönlichen Beratungsstunde des
Anwalts ist die Sofortberatung bequemer, zeit- und kostensparender für Sie.
Insbesondere ist das Preis-Leistungsverhältnis bei nicht komplexen
Sachverhalten um ein Vielfaches optimaler. Eine anwaltliche Erstberatung vor
Ort oder im Rahmen eines vereinbarten Telefontermins wird mit
durchschnittlich 50 € bis 180 € gemäß der staatlichen Gebührenordnung
berechnet.
Haben
Sie bereits Unterlagen zu Ihrem Anliegen erhalten, halten Sie diese bitte zum
Anruf bereit, damit die telefonische Beratung so effizient und schnell wie
möglich erfolgen kann. Dadurch wird die Dauer des Gesprächs verkürzt und die
Kosten niedrig gehalten.
Die telefonische Sofortberatung bezweckt einen
schnellen Rechtsrat und eine erste Beurteilung Ihrer juristischen Position bzw.
eine erste Antwort auf Ihre dringendsten Fragen. Bei komplexeren Problemstellungen wird erforderlich sein, die
Rechtsanwälte Bümlein oder einen anderen Anwalt persönlich aufzusuchen bzw. mit
der umfassenden Prüfung und Betreuung der Angelegenheit zu beauftragen.
Sollten die Anwälte nicht verfügbar sein, wird Ihnen der Zeitpunkt genannt, zu
dem Sie den gewünschten Rat erhalten können. Da nach jedem Beratungsgespräch
Nachfragen entstehen können, klären Sie bitte, wann der Anwalt, der Sie beraten hat, am
besten erreichbar ist.